- Röntgenfernsehen
- Rọ̈ntgenfernsehen,Verfahren der Röntgenuntersuchung (Röntgendurchleuchtung), bei dem das Fluoreszenzbild eines Röntgenbildverstärkers mit einer Fernsehkamera aufgenommen und über einen angeschlossenen Bildmonitor wiedergegeben wird (Bildverstärkerfernsehkette). Die Röhrenleistung wird durch eine automatische Helligkeitsstabilisierung dem Untersuchungsobjekt (Gewebeart und -dicke) angepasst. Das Röntgenfernsehen ermöglicht die Durchleuchtung bei gedämpftem Tageslicht; Nachbearbeitung, Speicherung und Übertragung der Bilder erfolgen digital.
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Rọ̈nt|gen|fern|se|hen, das: Verfahren der Röntgenuntersuchung, bei der das Röntgenbild mit einer Fernsehkamera aufgenommen u. über einen Monitor wiedergegeben wird.
Universal-Lexikon. 2012.